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   BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19   

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BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19 (https://dejure.org/2020,19498)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 BN 45.19 (https://dejure.org/2020,19498)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 (https://dejure.org/2020,19498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der grundsätztlichen Bedeutung einer Rechtssache; Anforderungen an die Konkretisierung der Planvorstellungen der Gemeinde hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung; Wirksamkeit einer Veränderungssperre; Voraussetzungen einer unzulässigen Negativplanung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
    Danach darf eine Veränderungssperre erst dann erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (vgl. Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m.w.N.).

    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 sowie Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 = juris Rn. 3 und vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - BRS 84 Nr. 52 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
    Das Mindestmaß an planerischen Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 sowie Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 = juris Rn. 3 und vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - BRS 84 Nr. 52 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 sowie Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 = juris Rn. 3 und vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - BRS 84 Nr. 52 = juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 4309/19

    Vollständigkeit und Bestimmtheit von Bauunterlagen; Fiktion des Beginns der

    Der Erlass einer Veränderungssperre setzt voraus, dass die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (hierzu sowie zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 19.5.2020, 4 BN 45.19, juris, Rn. 5; Urt. v. 9.8.2016, 4 C 5.15, juris, Rn. 19; Urt. v. 19.2.2004, 4 CN 16.03, juris, Rn. 28, 30).

    Das erforderliche Mindestmaß an planerischen Vorstellungen muss nach der Konzeption des § 14 BauGB zudem geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der beabsichtigten Planung im Rahmen von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu steuern (BVerwG, Beschl. v. 19.5.2020, a.a.O., Rn. 5).

    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist daher nicht erforderlich (zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 19.5.2020, a.a.O., Rn. 5; Urt. v. 19.2.2004, a.a.O., Rn. 31).

  • BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9

    Das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5 und vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

    Ob die planerischen Vorstellungen diesen Anforderungen genügen, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 15 B 19.666

    Erfolglose Berufung für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer

    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66.20

    Keine Gehörsverletzung, wenn es auf Sachvortrag eines Beteiligten nach dem

    Ob die planerischen Vorstellungen diesen Anforderungen genügen, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Das Mindestmaß an planerischen Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss deshalb zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG, Beschl. vom 19.05.2020 -4 BN 45/19-, juris; Urt. vom 30.08.2012, a.a.O.; Beschl. vom 01.10.2009 -4 BN 34/09-, juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273

    Erfolglose Berufungszulassung: Neu erlassener Bebauungsplan mit legitimen

    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Beigeladene die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.1.2021 - 9 ZB 18.541 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 9 ZB 18.541

    Unzulässigkeit eines Einzelhandelsmarktes wegen entgegenstehender

    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66
    Ob die planerischen Vorstellungen diesen Anforderungen genügen, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 -).
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